Verkürzte Übersicht über die Zulassungsvoraussetzung 1. theol. Prüfung (siehe §5 ThPrG)
Hinweis: Diese Übersicht ist ein Angebot des Sprecher*innenRats und basiert auf den aktuellsten Informationen, die uns vom Landeskirchenamt vorliegen. Diese Übersicht ist nicht rechtsverbindlich. Verbindlich bleibt die Prüfungsgsordnung der Landeskirche. Bei Fragen können sich Studierende an Michael Grimmsmann (michael.grimmsmann@evlka.de) oder den Sprecher*innenRat (kommunikation@landeskonventhannover.de) wenden.
Stand: 16.07.2022
Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.)
Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung (von der Kirchengemeinde, zu der Sie gehören)
Latinum Graecum Hebraicum
Zeugnis über die Zwischenprüfung
Nachweis über das ordnungsgemäße Studium der Evangelischen Theologie gemäß der Rahmenordnung (durch Studienbuch sowie chronologisch geordnete Immatrikulationsbescheinigungen.)
Nachweis über den Abschluss des Hauptstudiums (120 LP) und den Eintritt in die Integrationsphase.Achtung: Nachweis erfolgt über den Studienverlauf „Transcript of records“ aus dem 2mal 120 Leistungspunkte hervorgehen.
Drei mit mindestens „ausreichend“ bestandenen Modulabschlussprüfungen auf der Grundlage von Hauptseminararbeiten aus den Fächern (AT oder NT oder KG oder ST).Achtung: Nachweis kann über den Studienverlauf nur erfolgen, wenn dort die Hauptseminararbeiten vermerkt sind. Ansonsten müssen extra Scheine eingereicht werden.
Weitere Bescheinigungen über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in einem gewählten Schwerpunkt des Studiums Achtung: Dies ist keine Pflicht, sondern die Möglichkeit freiwillig gewählte Seminare anzufügen.
Nachweis über die Anfertigung einer Predigtarbeit (Die Predigtarbeit soll im Rahmen eines Moduls nach der Zwischenprüfung angefertigt worden sein.)
Nachweis eines Unterrichtsentwurfs (Der Unterrichtsentwurf soll soll im Rahmen eines Moduls nach der Zwischenprüfung angefertigt worden sein.)
Mündliche (!) Prüfung in Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie Achtung: Modul besteht aus mündlicher Prüfung und Vorlesung. Auf dem Schein sollte vermerkt sein: mündliche Prüfung (20 Minuten) im Fach Religionswissenschaft und Interkultureller Theologie, bzw. in dem Fach, das diesem nach den Bestimmungen des Fakultäten Tages entspricht (Bsp. In Berlin entspricht diesem Fach Ökumene).
Mündliche Prüfung in Philosophieden Nachweis über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in einem gewählten Schwerpunkt des Studiums. Achtung: Dies ist keine Pflicht, sondern die Möglichkeit freiwillig gewählte Seminare anzufügen.
Nachweis des Pflichtpraktikums (Modulprüfung: Seminar, Seminararbeit, Praktikumsbescheinigung)
Die Checkliste als Download (Microsoft Word Datei):